VisuFlexFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Stand der Flexibilisierung in Deutschland

Die Flexprämie bzw. der Flexzuschlag dient als Anreiz, um zusätzliche installierte elektrische Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitzustellen und somit auf Preissignale des Strommarkts reagieren zu können. Gegenwärtig erhalten noch rund 15 % der Biogasanlagen, bezogen auf die installierte elektrische Leistung, die EEG-Festvergütung. Die restlichen 85 % vermarkten den erzeugten Strom direkt an der Börse. Entsprechend des Leitfadens „Flexibilisierung der Strombereitstellung von Biogasanlagen“ des DBFZ, in dem die Daten der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber ausgewertet wurden, erhalten rund 3.146 Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.022 MWel die Flexprämie. Hinzu kommen ca. 191 Biomethan-BHKW mit einer Leistung von 169 MWel. Insgesamt erhielten demnach mehr als 3.300 Biogas- und Biomethan-BHKW mit einer gesamten installierten Anlagenleistung von rund 2,2 GWel die Flexprämie von ihrem jeweiligen Netzbetreiber.